IT-Notfall

Ruhe bewahren. Richtig handeln.

Im Ernstfall zählen die ersten Minuten. Hier finden Sie die wichtigsten Sofortmaßnahmen für typische IT-Notfälle – und eine Notfallkarte zum Ausdrucken für Ihr Büro.

Erster Schritt

Gerät vom Netz trennen – dann anrufen.

Netzwerkkabel ziehen, WLAN aus, nicht ausschalten. Danach helfen wir weiter – oft direkt per Fernwartung von einem sauberen Gerät aus.

Telefonnummer anzeigen

Virus oder Erpressung

Dateien lassen sich nicht öffnen, haben seltsame Endungen, eine Lösegeld-Nachricht erscheint oder der PC verhält sich plötzlich merkwürdig.

  1. Netzwerkkabel ziehen und WLAN ausschalten – das Gerät vom Netz trennen.
  2. Gerät nicht ausschalten und nichts löschen – Spuren sind für die Rettung wichtig.
  3. Keine Sicherungsfestplatte anstecken, damit das Backup nicht auch verschlüsselt wird.
  4. Kein Lösegeld zahlen und nicht mit den Erpressern Kontakt aufnehmen.
  5. Bildschirm mit dem Handy fotografieren, Uhrzeit notieren – und uns anrufen.

Passwort verraten

Sie haben Ihre Zugangsdaten auf einer verdächtigen Seite eingegeben oder einem Anrufer genannt.

  1. Passwort sofort ändern – von einem anderen, sicheren Gerät aus.
  2. Überall ändern, wo dasselbe Passwort verwendet wird.
  3. Zwei-Faktor-Anmeldung einschalten, falls noch nicht aktiv.
  4. Bei Firmen-E-Mail (Microsoft 365): uns informieren – wir beenden alle aktiven Sitzungen und prüfen das Postfach auf heimliche Weiterleitungen.

Falsche Überweisung

Sie haben aufgrund einer gefälschten Rechnung, einer angeblichen Chef-Anweisung oder geänderter Bankdaten Geld überwiesen.

  1. Sofort Ihre Bank anrufen – je schneller, desto eher lässt sich die Zahlung noch stoppen.
  2. Anzeige bei der Polizei erstatten.
  3. E-Mails, Rechnungen und Zahlungsbelege aufheben, nichts löschen.
  4. Prüfen lassen, ob das E-Mail-Postfach mitgelesen wurde.

Fernzugriff erlaubt

Ein angeblicher „Microsoft-Support“ oder Bankmitarbeiter hat Sie überredet, ein Programm zu installieren und Zugriff zu gewähren.

  1. Gerät sofort vom Internet trennen und nicht mehr verwenden.
  2. Wenn Online-Banking genutzt wurde: Bank anrufen und Zugang sperren lassen.
  3. Passwörter von einem anderen Gerät aus ändern.
  4. Uns anrufen – wir entfernen die Fernwartungssoftware und prüfen das Gerät.

Gerät verloren

Handy, Notebook oder Tablet mit Firmendaten ist verloren gegangen oder wurde gestohlen.

  1. Gerät orten bzw. sperren (Apple „Wo ist?“, Google „Mein Gerät finden“).
  2. Bei Firmengeräten: uns informieren – wird es über Microsoft Intune verwaltet, lässt es sich aus der Ferne sperren oder löschen.
  3. SIM-Karte beim Mobilfunkanbieter sperren lassen.
  4. Passwörter ändern, die auf dem Gerät gespeichert waren.

Wichtige Kontakte

  • Computer Deluxe: Telefonnummer anzeigen
  • Polizei: 133 – Anzeige bei jeder Polizeidienststelle möglich
  • Meldestelle Internetkriminalität (Bundeskriminalamt): [email protected]
  • Sperr-Notruf für Bankomatkarten: 0800 204 88 00 (aus dem Ausland +43 1 204 88 00)
  • CERT.at (österreichisches Computer-Notfallteam, Anlaufstelle für Unternehmen): [email protected] · cert.at – Betriebe, die unter NIS2 fallen, müssen erhebliche Vorfälle melden (Frühwarnung binnen 24 Stunden).
  • Datenschutzbehörde (Meldung von Datenpannen): dsb.gv.at
  • Betrugsfälle melden und nachschlagen: Watchlist Internet

Häufige Fragen im Notfall

Soll ich den PC bei einem Virus ausschalten?

Nein. Trennen Sie das Gerät vom Netzwerk (Kabel ziehen, WLAN aus), lassen Sie es aber eingeschaltet und rufen Sie Ihren IT-Betreuer an. Beim Ausschalten können Spuren verloren gehen, die für die Analyse und Rettung wichtig sind.

Soll ich das Lösegeld bezahlen?

Nein. Es gibt keine Garantie, dass die Daten danach wieder freigegeben werden, und jede Zahlung finanziert weitere Angriffe. Wichtiger ist eine funktionierende Datensicherung, aus der sich die Daten wiederherstellen lassen.

Muss ich einen Hackerangriff melden?

Sind personenbezogene Daten betroffen, besteht nach der DSGVO in der Regel eine Meldepflicht an die Datenschutzbehörde binnen 72 Stunden. Unternehmen, die unter NIS2 fallen, müssen bei erheblichen Vorfällen binnen 24 Stunden eine Frühwarnung abgeben. Eine Anzeige ist bei jeder Polizeidienststelle möglich.