Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung und Begriffe
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Computer Deluxe, Thomas Wiesinger, Sonnblick 6, 4274 Schönau im Mühlkreis („wir“) an unsere Kunden – auch für künftige Geschäfte, ohne dass sie jedes Mal neu vereinbart werden müssen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen.
Verbraucher ist, wer ein Geschäft nicht für sein Unternehmen abschließt (§ 1 KSchG). Unternehmer ist, wer das Geschäft für sein Unternehmen abschließt. Bestimmungen, die nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) und des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) in jedem Fall; was in diesen Bedingungen dazu im Widerspruch steht, gilt gegenüber Verbrauchern nicht.
2. Angebot, Kostenvoranschlag, Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir einen Auftrag schriftlich oder per E-Mail bestätigen oder mit der Leistung beginnen. Kostenvoranschläge erstellen wir nach bestem Fachwissen, aber ohne Gewähr für ihre Richtigkeit (§ 1170a ABGB). Kostenvoranschläge, Planungen und Konzepte können je nach Umfang kostenpflichtig sein – ob und in welcher Höhe, sagen wir Ihnen, bevor wir damit beginnen. Zeigt sich, dass ein Kostenvoranschlag beträchtlich überschritten wird, informieren wir Sie, bevor wir weiterarbeiten.
3. Preise
Gegenüber Verbrauchern nennen wir Preise einschließlich Umsatzsteuer; gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich Umsatzsteuer. Leistungen nach Aufwand verrechnen wir zu den bei Auftrag vereinbarten bzw. bekanntgegebenen Stundensätzen; Fahrtkosten und Material werden gesondert verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Nur für Unternehmer: Ändern sich nach Vertragsabschluss die für die Kalkulation maßgeblichen Kosten (z. B. Einkaufspreise, Lizenzkosten der Hersteller, kollektivvertragliche Löhne), sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen; sinken diese Kosten, geben wir das ebenso weiter.
4. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Schließen Sie als Verbraucher einen Vertrag mit uns außerhalb unserer Geschäftsräume (z. B. bei Ihnen zu Hause) oder ausschließlich über Fernkommunikation (Telefon, E-Mail) ab, können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt bei Dienstleistungen mit dem Vertragsabschluss, bei Warenlieferungen mit dem Erhalt der Ware. Für die Wahrung der Frist genügt es, den Rücktritt rechtzeitig abzusenden – formlos (z. B. per E-Mail oder Brief an die oben genannte Anschrift) oder mit dem Formular unten.
Folgen des Rücktritts: Wir erstatten bereits geleistete Zahlungen binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Rücktrittserklärung. Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir mit der Dienstleistung schon vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen, zahlen Sie für die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen einen anteiligen Betrag.
Das Rücktrittsrecht besteht insbesondere nicht
- bei Dienstleistungen, die wir auf Ihr ausdrückliches Verlangen und nach Ihrer Bestätigung, dass Sie dadurch Ihr Rücktrittsrecht verlieren, schon vor Ablauf der Rücktrittsfrist vollständig erbracht haben (z. B. eine sofortige Fernwartung);
- bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, zu denen Sie uns ausdrücklich zu sich bestellt haben;
- bei Waren, die nach Ihren Vorgaben angefertigt oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten wurden (z. B. ein nach Ihren Wünschen zusammengestellter PC).
Muster-Rücktrittsformular (wenn Sie vom Vertrag zurücktreten wollen, füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An: Computer Deluxe, Thomas Wiesinger, Sonnblick 6, 4274 Schönau im Mühlkreis, E-Mail: E-Mail-Adresse anzeigen
Hiermit trete(n) ich/wir (*) von dem von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) zurück:
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
5. Mitwirkung des Kunden, Fernwartung
Der Kunde stellt uns die für die Leistung nötigen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung und sorgt vor unseren Arbeiten für eine aktuelle Datensicherung, sofern diese nicht ausdrücklich von uns übernommen wurde (siehe Punkt 12). Mehraufwand, der durch unrichtige oder unvollständige Angaben oder durch fehlende Mitwirkung entsteht, verrechnen wir nach Aufwand. Für die ordnungsgemäße Lizenzierung der Software auf seinen Systemen ist der Kunde verantwortlich, sofern er die Lizenzen nicht über uns bezogen hat. Wir dürfen zur Leistungserbringung geeignete Dritte (z. B. Subunternehmer) beiziehen.
Fernwartung erfolgt nur, wenn der Kunde die Verbindung selbst startet und uns die angezeigten Zugangsdaten mitteilt. Der Kunde kann die Verbindung jederzeit beenden. Wir greifen dabei nur auf das zu, was für die beauftragte Leistung nötig ist.
6. Termine und Lieferfristen
Wir bemühen uns, vereinbarte Termine genau einzuhalten. Verzögerungen durch Umstände, die wir nicht beeinflussen können (z. B. Lieferengpässe der Hersteller, Ausfälle von Drittanbietern, höhere Gewalt), verlängern die Frist entsprechend; wir informieren Sie darüber umgehend. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
Nur für Unternehmer: Wir sind berechtigt, vereinbarte Termine um bis zu zwei Wochen zu überschreiten. Erst danach kann der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen setzen und bei deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten (§ 918 ABGB).
7. Lieferung, Abnahme und Annahmeverzug
Zustellung, Montage und Aufstellung sind im Preis nur enthalten, wenn das vereinbart ist; sonst verrechnen wir sie nach Aufwand. Ein Umtausch oder eine Rücknahme mangelfreier Ware ist – abgesehen vom gesetzlichen Rücktrittsrecht – ausgeschlossen. Übernimmt der Kunde eine Lieferung oder Leistung nicht wie vereinbart, können wir die Ware auf seine Kosten einlagern und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Nur für Unternehmer: Bestätigt der Kunde die Leistung auf dem Arbeitsschein oder nutzt er sie ohne Mängelrüge, gilt sie als abgenommen. Für die Einlagerung berechnen wir 0,1 % des Bruttorechnungsbetrags pro angefangenem Kalendertag. Treten wir wegen Annahmeverzugs zurück, gilt ein pauschalierter Schadenersatz von 25 % des Bruttorechnungsbetrags als vereinbart; ein höherer Schaden kann geltend gemacht werden.
8. Zahlung, Verzugszinsen, Mahnkosten
Rechnungen sind zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin zu bezahlen; ist keiner angegeben, sofort nach Erhalt ohne Abzug. Eine Zahlung gilt mit dem Eingang auf unserem Konto als geleistet. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen – gegenüber Verbrauchern 4 % pro Jahr (§ 1000 ABGB), gegenüber Unternehmern 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB).
Im Verzugsfall sind uns die notwendigen und zweckmäßigen Kosten der Eintreibung zu ersetzen, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen (§ 1333 Abs. 2 ABGB); Kosten eines Inkassobüros höchstens bis zu den Sätzen der Inkassogebühren-Verordnung (BGBl. Nr. 141/1996). Nur für Unternehmer: Zusätzlich steht uns die gesetzliche Pauschale von 40 Euro zu (§ 458 UGB).
Ist der Kunde mit einer Zahlung trotz Mahnung und Nachfrist von mindestens zwei Wochen in Verzug, können wir weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten. Nur für Unternehmer: Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit von uns anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen zulässig.
9. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Nutzungsrechte an von uns erstellter Software, Konfigurationen und Dokumentationen (z. B. Netzwerkpläne) gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.
Für Software und Cloud-Dienste anderer Hersteller (z. B. Microsoft 365) gelten deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
Nur für Unternehmer: Bei Abonnements und Cloud-Lizenzen, die wir dem Kunden verkaufen oder vermitteln, richten sich Laufzeit, Verlängerung und Kündigungstermine nach den Bedingungen des Herstellers; eine Kündigung ist nur zu diesen Terminen möglich. Preisänderungen des Herstellers geben wir in gleichem Ausmaß weiter – Erhöhungen ebenso wie Senkungen.
10. Rücktritt durch uns, Stornierung
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ausführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist unterbleibt. Tritt der Kunde ohne gesetzlichen oder vertraglichen Grund vom Vertrag zurück, gebührt uns gegenüber Verbrauchern das vereinbarte Entgelt abzüglich dessen, was wir uns dadurch ersparen (§ 1168 ABGB); bereits bestellte, kundenspezifische Waren sind jedenfalls zu bezahlen.
Nur für Unternehmer: Statt des Nachweises der Kosten können wir eine Stornogebühr von 25 % des Bruttoauftragswerts verlangen; ein höherer Schaden kann geltend gemacht werden.
11. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Verbrauchern bleiben diese – einschließlich des Verbrauchergewährleistungsgesetzes – uneingeschränkt aufrecht. Eine Garantie des Herstellers (z. B. auf Hardware) gilt zusätzlich nach dessen Bedingungen und schränkt die Gewährleistung nicht ein.
Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, nachträgliche Eingriffe oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte, auf Schadsoftware, auf Hardware oder Software anderer Hersteller, die wir nicht geliefert haben, oder auf normale Abnutzung zurückzuführen sind.
Nur für Unternehmer: Mängel sind uns unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Übergabe bzw. ab Erkennbarkeit des Mangels, schriftlich anzuzeigen (§ 377 UGB); andernfalls können Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen des Mangels nicht mehr geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Übergabe. Wir können wählen, ob wir verbessern oder austauschen; die Vermutung der Mangelhaftigkeit (§ 924 ABGB) ist ausgeschlossen.
12. Datensicherung und Datenverlust
Für die regelmäßige Sicherung seiner Daten ist der Kunde verantwortlich, sofern er diese Aufgabe nicht ausdrücklich an uns übertragen hat. Haben wir die Datensicherung übernommen, erfüllen wir sie im vereinbarten Umfang. Bei einem von uns verschuldeten Datenverlust haften wir – im Rahmen von Punkt 13 – höchstens für den Aufwand, die Daten aus der jeweils letzten ordnungsgemäßen Datensicherung wiederherzustellen.
13. Haftung
Wir haften für Schäden nur, wenn wir sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Unbeschränkt haften wir für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haften wir nicht; gegenüber Verbrauchern gilt dieser Ausschluss nicht für Schäden an Sachen, die wir zur Bearbeitung übernommen haben (z. B. ein Gerät zur Reparatur).
Nur für Unternehmer:
- Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
- Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – mit dem Netto-Auftragswert des betroffenen Auftrags begrenzt, bei laufenden Verträgen mit dem Netto-Entgelt der letzten zwölf Monate.
- Ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Kosten einer Betriebsunterbrechung, Datenverlust über die Wiederherstellung nach Punkt 12 hinaus, Schäden durch Schadsoftware oder Angriffe Dritter sowie Ansprüche Dritter.
- Schadenersatzansprüche verjähren ein Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens drei Jahre nach der schädigenden Handlung.
- Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten von Personen, die wir zur Vertragserfüllung beiziehen.
Eine ständige, lückenlose Verfügbarkeit von IT-Systemen ist technisch nicht möglich und wird nicht zugesagt. Für Ausfälle und Mängel von Leistungen Dritter, die wir nicht selbst erbringen (z. B. Internetanschluss, Cloud-Dienste wie Microsoft 365, Strom), sowie für höhere Gewalt haften wir nicht; im Störungsfall unterstützen wir den Kunden aber bei der Behebung.
14. Laufende Betreuung
Für laufende Betreuungsverträge (z. B. Wartungspauschale) gelten Leistungsumfang, Laufzeit und Kündigung laut der jeweiligen Vereinbarung. Ist der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug, können wir die Betreuung nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen aussetzen.
15. Datenschutz und Verschwiegenheit
Wir behandeln alle Daten und Informationen, die wir bei unserer Arbeit sehen, vertraulich und verarbeiten personenbezogene Daten nach der DSGVO; Details stehen in unserer Datenschutzerklärung. Verarbeiten wir im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten (z. B. bei Betreuung oder Fernwartung), schließen wir auf Wunsch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) ab.
16. Referenzen
Nur für Unternehmer: Wir dürfen den Kunden mit Firmenname und Logo als Referenz nennen (z. B. auf unserer Website), sofern der Kunde nicht widerspricht. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich; wir entfernen die Nennung dann umgehend.
17. Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
Nur für Unternehmer: Gerichtsstand ist das für 4274 Schönau im Mühlkreis sachlich zuständige Gericht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ihrem Zweck möglichst nahekommt.
Stand: Oktober 2026